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Was sind Schweizer Arbeitsbewilligungen für temporäre Tätigkeiten?

In der Schweiz ist eine Arbeitsbewilligung notwendig, um ausländischen Staatsangehörigen das Arbeiten im Land zu ermöglichen. Diese Bewilligungen sind besonders wichtig für Nicht-Schweizer oder Nicht-Residenten, vor allem für Mitarbeiter, die von internationalen Unternehmen in die Schweiz entsendet werden. Arbeitsbewilligungen werden gemäß dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) geregelt und von den kantonalen Migrationsämtern sowie dem Amt für Wirtschaft (AWI) verwaltet.

In diesem Artikel erklären wir, wann eine Arbeitsbewilligung erforderlich ist, wie der Antragsprozess aussieht und wie WorkFlex Ihnen dabei helfen kann, diesen effizient zu gestalten.

Wer braucht eine Schweizer Arbeitsbewilligung und wann?

Für EU/EFTA-Staatsangehörige

  • Mitarbeiter, die für kurze Arbeitsaufenthalte von weniger als 90 Tagen pro Jahr in die Schweiz reisen, benötigen in der Regel lediglich eine Meldung gemäß der Entsenderichtlinie (PWD). Zu den geschäftlichen Tätigkeiten, die eine Entsendemeldung erfordern, gehören Kundengespräche, Akquisetätigkeiten (z. B. Präsentationen oder Messen), Projektaufträge und mehr (eine vollständige Liste der relevanten Aktivitäten finden Sie hier). WorkFlex hilft Unternehmen dabei, PWD-Meldungen effizient zu beantragen und erklärt den Prozess hier.
  • Wenn Mitarbeiter aus EU- oder EFTA-Staaten jedoch länger als 90 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in der Schweiz arbeiten, ist eine Schweizer Arbeitsbewilligung erforderlich. Die genauen Schritte zur Beantragung erklären wir weiter unten.
  • Die Schweizer Behörden überwachen die Einhaltung der Vorschriften sowohl auf Unternehmens- als auch auf Mitarbeiterebene. Das bedeutet, dass eine Arbeitsbewilligung erforderlich ist, wenn entweder ein Mitarbeiter die 90-Tage-Grenze überschreitet oder wenn das Unternehmen insgesamt 90 Tage erreicht (z. B. wenn 10 Mitarbeiter jeweils 9 Tage in der Schweiz sind, was insgesamt 90 Tage ergibt).

Für Drittstaatenangehörige (Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige)

  • Unternehmen außerhalb der EU oder EFTA müssen für alle Mitarbeiter, die in die Schweiz entsendet werden, ab dem ersten Tag ihres Arbeitsaufenthalts einen formellen Antrag auf eine Arbeitsbewilligung stellen.
  • Die Genehmigung des Antrags erfordert die Zustimmung sowohl des Amts für Wirtschaft (AWI) als auch des lokalen Migrationsamtes.
  • Darüber hinaus wird in der Regel ein Einreisevisum benötigt, was zu längeren Bearbeitungszeiten aufgrund von Konsulatsterminen und erforderlichen Dokumenten führen kann. Daher ist es wichtig, ausreichend Zeit sowohl für die Bearbeitung des Visums als auch der Arbeitsbewilligung vor der Reise in die Schweiz einzuplanen.

Wie beantragt man eine Arbeitsbewilligung für eine Geschäftsreise in die Schweiz?

Um eine rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen, empfehlen wir, den Antrag auf eine Arbeitsbewilligung 3 bis 4 Wochen vor dem geplanten Arbeitsbeginn des Mitarbeiters zu stellen. Für Drittstaatenangehörige (Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige) kann aufgrund der Konsulatstermine und Visaausstellung zusätzliche Zeit erforderlich sein.

Der Prozess ist in der Regel komplex und umfasst mehrere Schritte sowie Interaktionen mit den zuständigen Behörden:

  1. Dokumentensammlung: Jeder Kanton verlangt unterschiedliche Unterlagen wie ein "Entsendegesuch", Lebenslauf, Diplom, Reisepasskopie, Arbeitsvertrag und weitere Dokumente. Überprüfen Sie daher die spezifischen Anforderungen des Kantons, in den Ihre Mitarbeiter entsendet werden.
  2. Einreichung der Dokumente: Je nach Kanton können die Dokumente per E-Mail oder Post eingereicht werden.
  3. Warten auf Genehmigung: Das Amt für Wirtschaft im jeweiligen Kanton prüft den Antrag und leitet ihn, falls genehmigt, an das Amt für Migration weiter.
  4. Erhalt der Genehmigung: Sobald sowohl das Amt für Wirtschaft als auch das Amt für Migration die Bewilligung erteilt haben, kann der Mitarbeiter in der Schweiz arbeiten. Je nach Kanton fallen Gebühren an, die zwischen 200 und 600 CHF variieren.
  5. Persönliche Anmeldung: In einigen Kantonen müssen Mitarbeiter nach ihrer Ankunft in der Schweiz das Amt für Wirtschaft persönlich aufsuchen, um ihre Anmeldung abzuschließen

Häufige Herausforderungen bei der Beantragung von Schweizer Arbeitsbewilligungen

Die Anforderungen für Schweizer Arbeitsbewilligungen können aufgrund der spezifischen kantonalen Verfahren und administrativen Nuancen komplex sein. Hier sind einige häufige Herausforderungen:

  • Kantonale Unterschiede: Jeder Kanton hat eigene Dokumentations- und Verfahrensanforderungen, die stark variieren können.
  • Sprachbarrieren: Formulare sind oft nur auf Deutsch oder Französisch erhältlich, mit begrenzten Ressourcen auf Englisch.
  • Verfahrenskomplexität: Lokale administrative Praktiken machen lokale Kontakte wichtig, um den Prozess reibungslos zu gestalten.
  • Inkonsequente Online-Informationen: Einige kantonale Websites bieten veraltete oder unzureichende Informationen, was die Antragsstellung erschwert.
  • Längere Bearbeitungszeiten für Drittstaatenangehörige: Zusätzliche Schritte, wie Konsulatstermine, können den Genehmigungsprozess verzögern.

Wie WorkFlex Arbeitgebern bei der Beantragung von Schweizer Arbeitsbewilligungen hilft – ohne administrativen Aufwand

Das Team von WorkFlex ist bestens mit den kantonalen Unterschieden und den Schweizer Verwaltungsprozessen vertraut. Durch enge Partnerschaften in jedem Kanton kann WorkFlex Schweizer Arbeitsbewilligungen für Ihre Geschäftsreisen effizient besorgen.

Bei WorkFlex bieten wir eine komplette, stressfreie Lösung für den Antragsprozess der Schweizer Arbeitsbewilligung, sodass Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können, während wir uns um die Details kümmern. So machen wir es einfacher:

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wir begleiten Sie durch jede Phase, von der Dokumentenvorbereitung bis hin zur Formularübermittlung.
  • Direkte Kommunikation mit den Schweizer Behörden: WorkFlex übernimmt sämtliche Interaktionen mit den Schweizer Behörden und sorgt für klare und effiziente Kommunikation.
  • Fachkundige Beratung: Mit umfassendem Wissen über die Schweizer Verwaltungspraktiken kümmern wir uns um die Komplexitäten und bieten maßgeschneiderte Beratung basierend auf den kantonalen Anforderungen.
  • Echtzeit-Updates: Wir halten Sie bei jedem Schritt auf dem Laufenden, vom ersten Antrag bis hin zur Genehmigung.
  • Mühelose Compliance: Unser Team sorgt dafür, dass alle Unterlagen den lokalen Standards und Fristen entsprechen, sodass Sie ohne Stress compliant bleiben.

Unser Ziel ist es, den Arbeitsbewilligungsprozess zu optimieren, zuverlässige Zeitrahmen zu bieten, fachkundige Beratung zu leisten und vollständige administrative Unterstützung zu bieten, damit Ihre Mitarbeiter ohne Verzögerung in der Schweiz arbeiten können.

Kontaktieren Sie das WorkFlex-Team noch heute, um loszulegen, und lassen Sie uns den Prozess der Schweizer Arbeitsbewilligung für Sie übernehmen!

Effiziente Verwaltung von Schweizer Arbeitsbewilligungen

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